Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.11.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00   

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https://dejure.org/2001,3366
BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00 (https://dejure.org/2001,3366)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 8 C 23.00 (https://dejure.org/2001,3366)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 8 C 23.00 (https://dejure.org/2001,3366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Vermögenswertes - Schädigungszeitpunkt - Bebautes Grundstück - Funktionseinheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsanspruch; Rückgabeanspruch; Erbengemeinschaft; Gartengrundstück; bebautes Grundstück; Buchgrundstück; Nachbargrundstück; Funktionseinheit; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2; ; VermG § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; VermG § 2 a Abs. 1; ; VermG § 2 a Abs. 2; ; VermG § 2 a Abs. 4; ; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2032; ; BGB § 2033; ; BGB § 2038 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 912

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2, 2a, 4 VermG; § 912 BGB
    Rückübertragung - Eigentumsverzicht wegen Überschuldung - Erbengemeinschaft mit volkseigenem Anteil - bebautes Grundstück - grundstücksübergreifende Bebauung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 268
  • VIZ 2002, 280
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 - n.v.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass eines der benachbarten Grundstücke für eine bestimmungsgemäße Nutzung der angrenzenden Flächen notwendig ist; denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist - zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 429 f.).

    Ist ein unbebautes Grundstück zur bestimmungsgemäßen Nutzung des bebauten Nachbargrundstücks notwendig, müssen alle von dem Funktionszusammenhang erfassten Grundstücke als bebaut im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG angesehen werden (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 430).

    Wenn dies der Fall ist, ist das Gartengrundstück für die bestimmungsgemäße Nutzung des Hausgrundstücks notwendig (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 431).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00

    Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Für Zwecke der medizinischen Versorgung vermietete Gebäude sind unter den gleichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 VermG zurückzuübertragen wie zu gewerblichen Zwecken vermietete (im Anschluss an Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374).

    Von der Erfahrungstatsache nicht kostendeckender Mieten und der Vermutung einer kausalen Beziehung zur Überschuldung des Grundstücks kann aber dann nicht ausgegangen werden, wenn Grundstücke gewerblich genutzt wurden (vgl. Urteile vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374 und vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).

    Denn eine systemimmanente Mietpreiskontrolle, wie sie bei Wohnraum ausgeübt wurde, fehlte (vgl. Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - a.a.O. S. 376 f.).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Auch kann bei Mietwohngrundstücken vermutet werden, dass die nicht kostendeckenden Mieten die eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Überschuldung verursacht haben (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).

    Die Prüfung der eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung des Grundstücks erfordert eine Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie und der ihr zuzuordnenden Verbindlichkeiten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Notwendig waren Instandsetzungsmaßnahmen dann, wenn in absehbarer Zeit die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit des Hauses gefährdet oder ein weitaus größerer Sachschaden als Folge der unterbliebenen Reparatur zu erwarten gewesen wäre (vgl. u.a. Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86).
  • BVerwG, 06.08.1999 - 7 B 142.99
    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Eine Erbengemeinschaft von Volkseigentum und privatem Erbanteil, die schädigungsbedingt beendet wurde, ist im Wege der Restitution wiederherzustellen (vgl. Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - VIZ 2000, 216 und Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 4.01

    Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Eine Erbengemeinschaft von Volkseigentum und privatem Erbanteil, die schädigungsbedingt beendet wurde, ist im Wege der Restitution wiederherzustellen (vgl. Beschluss vom 6. August 1999 - BVerwG 7 B 142.99 - VIZ 2000, 216 und Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    § 1 Abs. 2 VermG stellt auf das Buchgrundstück ab (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306).
  • BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 266.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 - n.v.).
  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Auch Gründe der Rechtssicherheit sprechen dafür, auf das Buchgrundstück abzustellen (vgl. Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 256 ).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94

    Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 23.00
    Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die im Schädigungszeitpunkt bestehende zivilrechtliche Zuordnung des beanspruchten Vermögenswertes an (vgl. u.a. Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16 S. 12 ).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00

    Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

  • BVerwG, 29.06.2005 - 8 C 9.04

    Erbverzicht; Überschuldung; Mietwohngrundstück; Buchgrundstück;

    Zwar stellt die Vorschrift nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101 S. 306; vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21 S. 86) auf das mit einem Mietwohnhaus bebaute Buchgrundstück - hier: das Flurstück 96/1 - ab.

    Auch Gründe der Rechtssicherheit sprechen dafür, auf das Buchgrundstück abzustellen (vgl. Urteile vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 259 f. und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O.).

    Ausnahmsweise zählen zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG aber auch unbebaute Buchgrundstücke, die mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, dass für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere Grundstück notwendig ist (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen führt eine isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks - soweit sie überhaupt rechtlich zulässig ist - zu Nutzungskonflikten, die nur mit den Notbehelfen des zivilen Nachbarrechts (§§ 912 ff. BGB) zu bewältigen sind (vgl. Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 429 f. und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O.).

    Eine solche Notwendigkeit benachbarter Grundstücke für die bestimmungsgemäße Nutzung ist dann gegeben, wenn eine Überbauung vorliegt (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - a.a.O. S. 87; s.a. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - a.a.O. S. 431).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Dass der streitige Anteil seinerseits Teil einer bereits vor dem Erbfall bestehenden Erbengemeinschaft war, ist unschädlich, weil diese Erbengemeinschaft - zwischen den Beigeladenen zu 4 und 5 - weiterhin besteht und lediglich die Beigeladene zu 5 hinsichtlich des umstrittenen Grundstücks durch den Kläger ersetzt wird (vgl. zur Wiederherstellung von Erbengemeinschaften auch Urteile vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 4.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 7 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 ).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 6.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Überschuldung eines

    Ebenso bedarf der konkreten Prüfung, ob die Überschuldung durch nicht kostendeckende Mieten verursacht worden war (Urteil vom 22. Februar 2001 BVerwG 7 C 17.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15; Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 8 C 24.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19; Urteil vom 24. Oktober 2001 BVerwG 8 C 23.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21).

    Dasselbe ist für volkseigene Betriebe als Mieter gewerblicher Räume in privater Hand anzunehmen; dass hier eine systemimmanente Mietpreiskontrolle existierte, ist nicht ersichtlich (vgl. auch Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 8 C 24.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19: Produktionsgenossenschaft des Handwerks; Urteil vom 24. Oktober 2001 BVerwG 8 C 23.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21: Poliklinik).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07

    Restitution von Mietwohngrundstücken; Kausalität zwischen Überschuldung und

    Ob beim jeweiligen Falle ein solcher typischer Geschehensablauf als Grundlage einer tatsächlichen Vermutung vorliegt, hat das Tatsachengericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht festzustellen (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01

    Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang

    Weiter wären ggf. unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu außer den bereits zitierten Entscheidungen aus jüngster Zeit auch die Urteile vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 19 und vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 3.01 - Buchholz a. a. O. Nr. 20) Feststellungen hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG zu treffen, und zwar getrennt für die beiden streitbefangenen Grundstücke (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 S. 88 und - BVerwG 8 C 23.00 - ZOV 2002, 98 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 42.12

    Restitution bei Miterbengemeinschaft

    Schließlich ist der Klägerin auch zuzugeben, dass die Restitution an die Miterbengemeinschaft nicht deshalb ausscheidet, weil im Zeitpunkt der Schädigung ein Miterbenanteil im Volkseigentum gestanden hatte (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21 S. 85).
  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

    In solchen Fällen würde die isolierte Rückgabe des bebauten Grundstücks zu Nutzungskonflikten führen, die nur mit den Notbehelfen des Nachbarrechts nach §§ 912 ff. BGB zu lösen wären (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2005 - BVerwG 8 C 9.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 32, S. 125, 126; Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 21, S. 86 und 88; Urteil vom 05. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz § 1 VermG Nr. 141, S. 429/430; Urteil der Kammer vom 16. März 2005 - 1 K 91/00); eine "Wirtschaftseinheit" zwischen bebautem und unbebautem Grundstück genügt jedoch ebenso wenig wie die Überlegung, dass das unbebaute dem bebauten Grundstück vernünftigerweise zugeordnet ist, wie es der Begriff des Dienens im Rahmen der Tatbestandsalternativen des § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches verlangt.
  • BVerwG, 13.08.2003 - 8 B 98.03

    Inhalt des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs - Verletzung des

    Im Übrigen wird auf die Urteile vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15 S. 43 , vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 24.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 19 S. 68 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 23.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 21 S. 83 zur Frage der Kostenunterdeckung bei (teil-)gewerblich genutzten Grundstücken hingewiesen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2001 - 8 B 176.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11467
BVerwG, 27.11.2001 - 8 B 176.01 (https://dejure.org/2001,11467)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2001 - 8 B 176.01 (https://dejure.org/2001,11467)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2001 - 8 B 176.01 (https://dejure.org/2001,11467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Vermutungsregelung von Art. 3 der Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (REAO) auf Grund des Verkaufs eines Grundstücks durch einen Testamentsvollstrecker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 2002, 280
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 03.01.2003 - 7 B 57.02

    Jüdisches Eigentum; Zwangsverkauf; Veräußerung durch Nachlasspfleger;

    Er muss hierfür den Kaufvertrag nicht höchstpersönlich abgeschlossen haben (so für eine Veräußerung durch den Testamentsvollstrecker: BVerwG, Beschluss vom 27. November 2001 - BVerwG 8 B 176.01 - VIZ 2002, 280).
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